bAV für familienangehörige Mitarbeiter.

Ermöglichen Sie Ihren mitarbeitenden Familienmitgliedern eine betriebliche Altersversorgung. Voraussetzung dafür ist ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis.

Dieses muss folgende Kriterien erfüllen:
Eindeutig nachweisbare Vertragsabsprachen und tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft bei Ehegatten
Angemessene Vergütungshöhe im Fremdvergleich

Im Rahmen des Angestelltenverhältnisses kann auch für familienangehörige Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden. Der Clou: Bei richtiger Gestaltung entfällt die Angemessenheitsprüfung durch das Finanzamt. Diese schränkt die Möglichkeiten der begünstigten Versorgung mittels bAV oft stark ein.

Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welcher Durchführungsweg für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.