Für Angestellte im öffentlichen Dienst (inklusive Ärztinnen und Ärzte) besteht eine Zusatzversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. dem Versorgungswerk. Die Zusatzversorgung wird über regionale Zusatzversorgungskassen durchgeführt.
Mitunter steht den Angestellten im öffentlichen Dienst auch die Möglichkeit einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung offen.
Für Ärzte an Unikliniken ist die Entgeltumwandlung tarifvertraglich bundesweit einheitlich möglich.
Ansonsten sind die Entgeltumwandlungsmöglichkeiten für Angestellte im öffentlichen Dienst durch verschiede Tarifverträge geregelt. Ob und welche Möglichkeiten bestehen, ist im Einzelfall zu klären. MLP hilft Ihnen dabei
| Personengruppen | bAV |
|---|---|
| Angestellte im öffentlichen Dienst |
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| Leitende Angestellte und Chefärzte |
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| Ärzte an Unikliniken |
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Auch bei der Ausgründung von Servicegesellschaften ist unter Umständen eine alternative Versorgung zur Zusatzversorgung möglich.
Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welcher Durchführungsweg für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie einen Termin.