bAV für medizinische Fachangestellte.

Einstieg

Betriebliche Altersversorgung – Mitarbeiterbindung auf Rezept.

Bieten Sie als niedergelassener Mediziner mit eigener Praxis oder in Gemeinschaftspraxis Ihren Mitarbeiten eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Ausgewählte Produkte bieten vielfältige Vorteile hinsichtlich Logistik und Beratung, Rendite, Verwaltungskosten und Ablaufleistung. Je nach Fachrichtung gibt es unterschiedliche Angebote.

Arztpraxen

Möglichkeiten der bAV:

Allgemeines zum Tarifvertrag
  • Für die bundesweit rund 300.000 medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen besteht in den meisten Fällen keine echte Tarifbindung. Unabhängig von einer echten Tarifbindung finden in der Regel Musterarbeitsverträge der AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / medizinischen Fachangestellten) Anwendung, die damit ca. 50 % der bestehenden Arbeitsverhältnisse vertraglich regeln. Die Musterarbeitsverträge nehmen Bezug auf den Tarifvertrag und machen damit die bAV zum automatischen Entlohnungsbestandteil.
  • Da der Tarifvertrag eine Rückwirkung der Beitragspflicht für den Arbeitgeberanteil besonders bei mangelnder Aufklärung vorsieht, empfiehlt sich die aktive Ansprache des Themas durch den Arbeitgeber, um die Entscheidung des Mitarbeiters verbindlich dokumentieren zu können. Die rückwirkende Beitragspflicht errechnet sich ab Inkraft-Treten des aktuellen Tarifvertrages, dem 01.07.2008
Arbeitgeberfinanzierte Bausteine

Neu: Grundbaustein groß

  • 56 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen mit mindestens 18 Stunden Wochenarbeitszeit
  • 38 Euro/Monat für Auszubildende nach der Probezeit
  • 28 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen mit weniger als 18 Stunden Wochenarbeitszeit

Grundbaustein klein (nur bei Nutzung von VWL in Höhe von 30 Euro)

  • 20 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen mit mindestens 18 Stunden Wochenarbeitszeit
  • 10 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen mit weniger als 18 Stunden Wochenarbeitszeit
Arbeitnehmerfinanzierter Erweiterungsbaustein
  • Arbeitgeberzuschuss zur arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung von 20% (Weitergabe des gesparten Sozialversicherungsanteils des Entgeltumwandlungsbetrags).
Tarifbindung und sofortige Unverfallbarkeit

Keine echte Tarifbindung, in der Regel Musterarbeitsverträge der AAA.

  • bAV als automatischer Entlohnungsbestandteil lt. § 14
  • lt. § 11 Unverfallbarkeit der Anwartschaft auf Versicherungsleistungen

    • des arbeitgeberfinanzierten Bausteins und Unverfallbarkeit der Anwartschaft
    • aus der Entgeltumwandlung.

Unwiderrufliche Bezugsberechtigung ab Vertragsbeginn für den Erlebens- und Todesfall.

Vorteile für nicht tarifgebundene Praxisinhaber
  • Gehaltsanpassung in bAV
  • Mix aus Gehaltserhöhung und bAV
  • Entgeltumwandlung (Erhöhung bestehender Verträge von Praxismitarbeiterinnen)
Produktempfehlung

GesundheitsRente der Pro bAV Pensionskasse AG

  • Mitentwicklung durch Verband medizinischer Fachberufe
  • Günstige Gruppenversicherung
  • Günstige Monatsbeiträge von 10/20 Euro

Zahnarztpraxen

Möglichkeiten der bAV:

Allgemeines zum Tarifvertrag
  • Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe ein überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
  • Für die bundesweit rund 200.000 Zahnarzthelferinnen gibt es seit mehr als 15 Jahren keinen bundesweiten Tarifvertrag. Seit der Veröffentlichung des Tarifergebnisses verzeichnet der Verband medizinischer Fachberufe e. V. vermehrt Anfragen von Zahnärzten, die aus anderen Bundesländern kommen und sich ebenfalls an den neuen Manteltarifverträgen orientieren wollen. Oftmals besteht also keine echte Bindung, jedoch halten sich die Ärzte i. d. R. an die Tarifempfehlungen.
Arbeitgeberfinanzierte Bausteine
  • 20 Euro/Monat für Auszubildende (nach 4 Monaten Probezeit) und Mitarbeiterinnen mit mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit
  • 10 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen mit weniger als 19 Stunden Wochenarbeitszeit
Arbeitnehmerfinanzierter ErweiterungsbausteinSeit dem 01.01.2010 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung der Zahnarzthelferinnen von 20 % des umgewandelten Betrags (Weitergabe des gesparten Sozialversicherungsanteils auf Entgeltumwandlungsbetrag).
Produktempfehlung

GesundheitsRente der Pro bAV Pensionskasse AG

  • Mitentwicklung durch Verband medizinischer Fachberufe
  • Günstige Gruppenversicherung
  • Günstige Monatsbeiträge von 10/20 Euro

Tierarztpraxen

Möglichkeiten der bAV:

Allgemeines zum Tarifvertrag
  • Die Regelungen für die betriebliche Altersversorgung gelten seit dem 01.04.2009.
  • Für die bundesweit rund 10.000 tiermedizinischen Fachangestellten und Tierarzthelferinnen besteht weitestgehend keine "echte" Tarifbindung. Unabhängig von einer echten Tarifbindung verwenden die Tierärzte i. d. R. Musterarbeitsverträge der Bundestierärztekammer e. V., die damit den überwiegenden Teil der bestehenden Arbeitsverhältnisse vertraglich regeln. Der Musterarbeitsvertrag nimmt Bezug auf den Tarifvertrag und macht damit die bAV zum automatischen Entlohnungsbestandteil.
  • Daneben lehnen sich die meisten Ärzte in der Vergütung an den Tarifvertrag an, der in seinem Tarifabschluss 2008 ein Paket aus Gehaltserhöhung und bAV verhandelt hat.
    Der Arbeitgeber muss laut Tarifvertrag die Angestellten über die Grundzüge der vereinbarten betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss informieren.
Arbeitgeberfinanzierte Bausteine

Grundbaustein

  • 30 Euro/Monat für Praxismitarbeiterinnen und Auszubildende (nach der Probezeit) mit mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit
  • 15 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen mit weniger als 20 Stunden Wochenarbeitszeit
Arbeitnehmerfinanzierter Erweiterungsbaustein

Neben den Gehaltsbestandteilen können auch die vermögenswirksamen Leistungen zur Entgeltumwandlung verwendet werden. Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung der Zahnarzthelferinnen von 20 % des umgewandelten Betrags (Weitergabe des gesparten Sozialversicherungsanteils auf Entgeltumwandlungsbetrag).

Die VwL, die zur Entgeltumwandlung verwendet werden können betragen

  • 30 Euro/Monat für Praxismitarbeiterinnen und Auszubildende (nach der Probezeit) mit mindestens 18 Stunden Wochenarbeitszeit
  • 15 Euro/Monat für Mitarbeiterinnen und Auszubildende ab 2. Lehrjahr mit weniger als 18 Stunden Wochenarbeitszeit
Produktempfehlung

GesundheitsRente der Pro bAV Pensionskasse AG

  • Mitentwicklung durch Verband medizinischer Fachberufe
  • Günstige Gruppenversicherung
  • Günstige Monatsbeiträge von 10/20 Euro

Weitere Schritte

Sie haben noch Fragen zur bAV?

Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welche Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Vereinbaren Sie einen Termin.